Skip to main content
Nachrichten aus Rastatt

Bestens gerüstet für den Winterdienst

Bei den Technischen Betrieben der Stadt Rastatt ist die Wintersaison eingeläutet. Pünktlich mit dem ersten Schneefall in Rastatt am Mittwochmorgen, 29. November, ist auch der städtische Winterdienst wieder im Einsatz. Damit die frostigen Temperaturen und Schneefälle die Straßen und Wege nicht in Rutschbahnen verwandeln, rücken die rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf schon in den frühen Morgenstunden und auch am Wochenende aus und sorgen für sichere Straßen.

Ausreichend Salz in den Silos: Der städtische Winterdienst ist bestens gerüstet fürs aktuelle frostige Winterwetter

Stadt Rastatt/Knut Zeitsmann

„Wir sind bestens gerüstet. Ab sofort sind wir jede Nacht bereits ab 4 Uhr in Rufbereitschaft, und unsere Salzvorräte sind mehr als ausreichend“, betont Andreas Schmitt, Leiter des Kundenbereichs Straßen und Kanal. Mit sieben für den Winterdienst ausgerüsteten Fahrzeugen befreien die städtischen Mitarbeiter die Brücken, die Bundes- und Landstraßen und schließlich die kommunalen Straßen von Schnee und Eis. Vorrang haben außerdem Hauptverkehrsstraßen, wie die Straßen in der Rastatter Innenstadt oder die Oberwaldstraße. Zuallererst geht es bei den nächtlichen Einsätzen an die Brücken, da sie besonders schnell vereisen. Außerdem fährt der Räumdienst alle Steigungen, Feuerwehrzufahrten und die Zufahrtsstraßen zum Polizeirevier und Krankenhaus ab. Bis 7 Uhr sollten alle Hauptverkehrsstraßen schneefrei sein. Danach sind die Wohnstraßen an der Reihe.

Auch Hauseigentümer und Mieter müssen streuen und räumen

Dass das Wetter mitunter zu ungemütlichen Zeiten zum Streuen und Schneeschippen zwingt, kennen auch Hauseigentümer und Mieter. An Sonn- und Feiertagen müssen sie die öffentlichen Gehwege vor ihren Grundstücken bis 8 Uhr, wochentags bis 7 Uhr räumen und streuen. Fällt danach noch Schnee oder werden die Wege glatt, muss weiter geräumt und gestreut werden. Diese so genannte Räum- und Streupflicht endet erst um 20 Uhr – nachzulesen auf der städtischen Website unter www.rastatt.de in der „Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“.

Text/Bild: Stadt Rastatt

Auch interessant:

Anzeige

Anzeige